26. Mai 2009 von PatentTante (5 Posts)189 mal gelesen
Die Versender von E-Mail-Werbung verfügen über Listen mit Millionen von elektronischen Anschriften. Sie finden sie meist legal und völlig unbemerkt von ihren Opfern.
Newsgroups: In den Diskussionsforen im Usenet diskutieren weltweit Millionen von Internetnutzern in rund 60.000 Themengruppen wie beispielsweise Computer, Gartenarbeit und Politik. Die “Netiquette”, die Verhaltensregel im Usent, fordert von den Teilnehmern die Angabe des richtigen Namens und der E-Mail-Adresse. Eine Fundgrube für Adressen-Sammelprogramme. Sie durchsuchen die Beiträge nach allem, was wie eine E-Mail–Anschrift aussieht. Die Ergebnisse werden automatisch zu Listen zusammengefaßt. Nach dem gleichen Prinzip lassen sich Foren und Gästebücher auf Webseiten durchforsten.
Newsletter/Maillinglisten: Zahlreiche Webseitenbetreiber bieten kostenlose Newsletter. In Ländern mit vergleichsweise lockeren Datenschutzbestimmungen dürfen die so gesammelten E-Mail-Adresssen ohne Zustimmung des Kunden an Werbefirmen verkauft werden.
Grußkarten und Empfehlungen: Wer virtuelle Grußkarten von einer Webseite an Bekannte verschickt, trägt damit die Mail-Adresse seiner Freunde unter Umständen gleich in den Verteiler eines Spam-Versenders ein. Gleiches gilt für die Webseite, die per Klick auf einen Link an einen Bekannten weiterempfohlen werden kann. Strafbar macht sich der Webseitenbetreiber in beiden Fällen nur dann, wenn er bei er beim Verkauf der Adresssen gegen den Datenschutz in seinem Land verstößt.













Bring die Sache ins Rollen, und füll das untere Formular aus.