17. Juni 2008 von LeoDavidowitschBronstein (21 Posts)28 mal gelesen
Laut ertönt sein Wehgeschrei, denn er fühlt sich schuldenfrei! In Wilhelm Buschs “Max und Moritz” bezieht der Spitz mächtig Prügel für ein Vergehen, das er nicht begangen hat. Der Unterschied zwischen Witwe Boltes Hund und dem Durchschnittsfahrer: Letzterer ist nicht unschuldig. Nicht, wenn er mit 140 durch die Baustelle fährt, Schnellfahrer zur Vollbremsung zwingt oder andere vorsätzlich gefährdet. Bei einem Tempolimit von 120 Km/h geht die Statistik zudem von etwa neun Prozent Einsparung bei CO2 aus. Dabei wird unterstellt, dass sich 80 Prozent der Fahrer auch daran halten.
Daher erwischt es irgendwann doch fast jeden Autofahrer. Immer dann, wenn man das eine Mal abgelenkt ist und nicht auf die tückischen Dreibeine am Straßenrand achtet. Blitz! Und schon ist der Staat um einige Euro reicher. Immerhin: Diese Geschwindigkeitskontrollen dienen nicht nur den kommunalen Kassen, sondern auch der Verkehrssicherheit, mithin einem guten Zweck.
Hier von Wegelagerei zu sprechen, wäre also billig. Die Bußgelder sollen aber nicht nur steigen, sie sollen auch effektiver über die Grenzen Deutschlands hinweg eingetrieben werden. Zurzeit behelfen sich einige Länder damit, dass sie das Auto des Sünders beispielsweise durch Radkrallen fahrunfähig machen, bis die Buße bezahlt ist.
Nach dem neuen Bußgeldkatalog von Bund und Ländern sollen sture Linksfahrer statt 40 künftig 80 Euro zahlen. In Deutschland gilt grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot. Verdoppelt werden sollen unter anderem die Regelsätze für gefährliches Überholen und nicht angepasste Geschwindigkeit. Stärker als bisher sollen auch Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet werden. Bei überhöhtem Tempo reicht der zuletzt diskutierte Entwurf bis zu 680 Euro Strafe in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, werden heutige Bußgelder verdoppelt. Veranstalter illegaler Autorennen werden statt mit 200 künftig mit 500 Euro zur Kasse gebeten. Neu ist eine Erhöhungsklausel: Wem Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, wird ein Aufschlag von bis zu 50 Prozent des Regelsatzes fällig. Und auf noch eine Karte setzen die staatlichen Raubritter: Die meisten Bürger schrecken vor einem langwierigen Rechtsstreit mit den Behörden zurück. Willkommen in Absurdistan! Deren Waffe heißt nicht Radarfalle, sondern Nichtanwendungserlass. Schon das Wort beleidigt den guten Geschmack.
Wer sein gutes Recht einfordern will, muss die Anwendung eines bereits bestehenden Richterspruches einklagen. Die meisten braven Bürger aber kennen ihre Steuerrechte überhaupt nicht – zumal für den Steuerzahler positive Urteile auch gern erst mit mehrjähriger Verzögerung im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Meine Meinung: mit der Verpflichtung auf das Gemeinwohl hat diese Praxis nichts zu tun. Vielleicht nicht juristisch, aber moralisch ist solch ein Handeln kriminell.













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